Zaun Baugenehmigung: Worauf müssen Sie achten?

Wenn Sie einen Sichtschutzzaun errichten, können Sie natürlich nicht völlig nach Belieben verfahren. Insbesondere, wenn der neue Zaun Ihr Grundstück vom Nachbarn trennt, gibt es wichtige Dinge zu beachten. Doch nicht nur der direkte Nachbar ist im Blickpunkt. Allgemein gilt landesweit, dass ein Zaun „ortsüblich“ ausgeführt ist, um ein harmonisches Straßen- bzw. Stadtbild zu gewährleisten – festgelegt zum Beispiel in einem örtlichen Bebauungsplan. Darüber hinaus gibt es je nach Bundesland und sogar auf Kommunalebene unterschiedliche Vorgaben bezüglich der Notwendigkeit einer Baugenehmigung!

Baugenehmigung Zaun in Baden-Württemberg

Geht es um den Sichtschutzzaun, sind die Vorgaben in unserem Bundesland Baden-Württemberg recht offen. Der wichtigste Faktor ist der Abstand zum Nachbargrundstück, der mit steigender Zaunhöhe größer ausfallen muss. Der als „tote Einfriedung“ eingeordnete Sichtschutzzaun muss bei 1,50 m Höhe 50 cm zu einem landwirtschaftlich genutzten Nachbargrundstück aufweisen – jeder weitere Zentimeter Zaunhöhe muss zu einem entsprechend höheren Abstand führen. Bei sonstigen Grundstücken ist die Rechnung dieselbe, allerdings startet der Mehrabstand bei 0 und nicht bei 50 cm. Beim Sichtschutzzaun mit der klassischen Höhe von 180 cm sind es also 180 cm minus 150 cm = 30 cm, die der Zaun zu Ihrem Nachbargrundstück haben muss.


Wie hoch darf ein Zaun ohne Genehmigung sein?

Wie schon erwähnt, gibt es hier in Baden-Württemberg grundsätzlich keine Beschränkung, solange man den im Nachbarrecht festgelegten Abstand einhält. Allerdings müssen hohe Zäune besonders gesichert werden. Darunter fallen aber nicht die handelsüblichen Sichtschutzzäune mit knapp 1,80 m Höhe (welche natürlich dennoch in eigenem Interesse solide installiert werden sollten). 

Dennoch wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bauamt zu den geltenden Vorgaben! Alternativ können Sie einfach in der Nachbarschaft schauen, welche Zäune typischerweise verbaut werden. Ab einer gewissen „kritischen Masse“ an Zaunhöhen und Typen können Sie davon ausgehen, dass diese unproblematisch sind.

Darf ich am Zaun meines Nachbarn einen Sichtschutz anbringen?

Dies ist nicht erlaubt ohne Zustimmung Ihres Nachbarn (am besten schriftlich einholen, um späteren Ärger zu vermeiden). Tückisch allerdings: Zieht ein neuer Nachbar ein, müssen Sie die Erlaubnis erneut einholen und um schlimmsten Fall den Zaun wieder entfernen! Ein derartiges Vorhaben sollte man sich also gut überlegen und im Zweifelsfall lieber seinen eigenen Zaun mit dem entsprechenden Abstand zum Nachbargrundstück errichten.

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